Mitgliedschaft
Allgemeine Geschäfts-Bedingungen
Mitglied des Vereins Wirtschaftsforum Pro Ravensburg e.V. kann jede natürliche und juristische Person werden, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Ravensburg hat. Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Mitglied werden, sofern ihr Anteil an der Gesamtmitgliederzahl unter 50 % bleibt. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Austritt aus dem Verein. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Jahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einzuhalten ist. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied trotz Mahnung mit der Zahlung eines Beitrages länger als zwei Monate im Rückstand ist. Der Ausschluss darf jedoch erst erfolgen, wenn dieser dem Mitglied schriftlich angedroht wurde. Ein Ausschluss kann auch erfolgen, wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme zu geben. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte aus dem Mitgliedschaftsverhältnis; ein etwaiger Anspruch des Vereins auf Zahlung rückständiger Beiträge bleibt unberührt. Eine Rückerstattung von Beiträgen, Spenden oder Einlagen ist ausgeschlossen.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, bei juristischen Personen mit deren Erlöschen, Ausschluss oder Austritt aus dem Verein. Die Mitgliedschaft endet auch durch Streichung von der Mitgliederliste gemäß § 4 Absatz (7) der Satzung des Wirtschaftforums Pro Ravensburg. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Jahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einzuhalten ist.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es
- einen Jahresbeitrag trotz schriftlicher Mahnung mit einer Fristsetzung von mindestens vier Wochen nicht bezahlt hat,
- den Verein geschädigt oder sonst gegen die Interessen des Vereins schwerwiegend verstoßen hat oder
- in seiner Person einen sonstigen wichtigen Grund verwirklicht hat.
Über den Ausschluss eines Vereinsmitglieds entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Vor Beschlussfassung über die Ausschließung ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme mit einer Frist von mindestens vier Wochen zu geben. Der Ausschließungsbeschluss ist schriftlich zu fassen und dem Mitglied zuzusenden. Gegen die Ausschließung kann das betroffene Mitglied die nächste anstehende Mitgliederversammlung anrufen. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen in diesem Fall die Mitgliedschaftsrechte des betroffenen Mitglieds. Ein Mitglied kann durch schriftlichen Vorstandsbeschluss von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn sein Aufenthalt unbekannt ist oder wenn es verstorben oder (bei juristischen Personen) gelöscht ist.
Mit den Mitgliedsbeiträgen für das Wirtschaftsforum Pro Ravensburg e.V. werden die in der Vereinssatzung geregelten Belange finanziert. Mit den Mitgliedsbeiträgen für die Stadtmarketing GmbH Ravensburg werden Stadtmarketingprojekte und Stadtmarketingevents auch solche der Initiative Ravensburg (Stadt + Wifo) sowie die laufenden Betriebs- und Personalkosten der Stadtmarketing GmbH Ravensburg finanziert.
Erfüllungsort ist Ravensburg.
Stadtmarketing GmbH Ravensburg
- Roßbachstraße 2 + 4, 88212 Ravensburg
- Registergericht Ulm HRB 551807
- USt-Id.-Nr. DE 187 290 196
- Geschäftsführer: Clemens Stadler